Rechtsprechung
StGH Hessen, 13.09.1989 - P.St. 1078 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Justiz Hessen (Leitsatz)
Art 78 Abs 2 Verf HE, § 46 Abs 1 StGHG, § 48 Abs 3 S 1 StGHG, § 24 StGHG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- StGH Hessen, 05.08.1992 - P.St. 1132
Überprüfung gerichtlicher Entscheidung am Maßstab des Gebots rechtlichen Gehörs
Unzulässig ist es jedoch, nach Ablauf der Antragsfrist einen neuen Sachverhalt zum Gegenstand der Grundrechtsklage zu machen (StGH, Beschlüsse vom 20.07.1988 - P.St. 1075 - und 13.09.1989 - P.St. 1078 im Anschluß an BVerfG, Beschluß vom 10.06.1964, BVerfGE 18, 85, 89). - StGH Hessen, 10.06.1992 - P.St. 1128
Unzulässigkeit einer Grundrechtsklage gegen Versagung einstweiligen …
Das Vorbringen muß vielmehr eine Grundrechtsverletzung als möglich erscheinen lassen (ständige Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs, vgl. z. B. Beschluß vom 13.09.1989 - P. St. 1078 -, auch Gehb, Verfassung, Zuständigkeiten und Verfahren des Hessischen Staatsgerichtshofs, 1987, S. 216 m.w.N.). - StGH Hessen, 26.03.1990 - P.St. 1103
Unzulässigkeit einer Popularklage in Hessen, hier der Rüge, hessische Unternehmen …
Das Vorbringen muß vielmehr eine Grundrechtsverletzung als möglich erscheinen lassen (StGH, Beschluß vom 13.09.1989 - P.St. 1078 -).